Namensänderung: Wie kann ich meinen Namen ändern?

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Namensänderung: Wie kann ich meinen Namen ändern?

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Den Nachnamen ändern zu lassen, ist etwas einfacher und geht meist auch schneller – jedenfalls, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Zunächst gibt es Lebenssituationen, in denen die Änderung des Familiennamens ohnehin vorgesehen oder zumindest möglich ist.

Neuer Name nach Heirat

Bei einer Eheschließung zum Beispiel können die Partner sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, den dann auch alle gemeinsamen Kinder bekommen, die in der Ehe geboren werden. Das kann der Geburtsname des Mannes oder der der Frau sein. Auch wenn Sie ein Kind adoptieren, werden Sie dessen Nachnamen in Ihren eigenen Familiennamen ändern lassen.

Neuer Name nach Scheidung

Wenn Sie bei einer Heirat den Namen Ihres Partners angenommen haben, können Sie das bei einer Scheidung wieder rückgängig machen. Dafür müssen Sie beim Standesamt Ihres Wohnorts persönlich einen Antrag stellen und können dann Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Beantragen Sie diese Namensänderung nicht, bleibt ihr ehemaliger Ehename auch nach der Scheidung ihr rechtsgültiger Nachname. Sie können ihn aber bei einer erneuten Heirat zugunsten des neuen Ehenamens ablegen, wenn sie das möchten.

Neuer Name für Kinder aus einer früheren Beziehung

Wollen Sie heiraten und bringen bereits Kinder mit in die Ehe, die auch bei Ihnen leben, ist es möglich, deren Nachnamen anzupassen. So sollen Sie die Möglichkeit bekommen, auch nach außen sofort als eine Familie sichtbar zu werden, indem Sie alle denselben Familiennamen tragen. Juristisch nennt sich diese Namensänderung „Einbenennung“. Sie darf nur von einem Standesbeamten oder Notar durchgeführt werden. Aber Vorsicht: Heiraten Sie nicht den anderen Elternteil der Kinder, teilen sich aber das Sorgerecht, brauchen Sie dessen Einwilligung, wenn Sie den Nachnamen der Kinder ändern lassen wollen.

Eine Änderung des Nachnamens ist auch möglich, wenn sich das Sorgerecht für das Kind ändert. Ein Beispiel: Bisher haben Sie sich das Sorgerecht für Ihren Sohn mit dem Vater des Kindes geteilt. Sie waren nicht verheiratet, aber der Junge trug den Familiennamen seines Vaters. Jetzt allerdings ging die Beziehung unschön in die Brüche, Sie haben das alleinige Sorgerecht bekommen. In diesem Fall können Sie eine Änderung des Nachnamens beantragen, damit Ihr Sohn heißt wie Sie. Aber Achtung: Für diese Änderung haben Sie ab dem Zeitpunkt, an dem sich das Sorgerecht ändert, nur drei Monate Zeit.

Wenn der Name eine psychische Belastung ist

Eine weitere Möglichkeit, den Nachnamen zu ändern, besteht, wenn der Name eine große Belastung ist – zum Beispiel, weil Sie deswegen gemobbt oder persönlich verletzt werden. Auch wenn der Name sehr schwer zu schreiben oder auszusprechen ist oder wenn er keine eindeutige Identifizierung möglich macht, weil Sie ständig verwechselt werden, können Sie einen Antrag auf Namensänderung stellen. Das gilt auch für ausländische Nachnamen, die auf diese Weise „eingedeutscht“ werden.



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